Zugang zur Personalakte
Berechtigungen
Zugang zur Personalakte dürfen nur Beschäftigte haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind, und nur soweit dies zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist. Wesentliche Voraussetzung für die Einführung der ePA ist daher ein umfassendes Berechtigungs- und Rollenkonzept
Außerdem zentrale und dezentrale Berechtigungsverwaltung (wer vergibt Berechtigungen)
Kernprobleme:
· Teilzuständigkeiten von Personalsachbearbeitern
· Direkter Zugang von Vorgesetzten
Berechtigung
1) Subjekt (wer darf zugreifen: Personalsachbearbeiter, Personalvorgesetzter, Fachvorgesetzter, Behördenleitung, andere Behörde)
2) Personalumgriff (auf wen darf zugegriffen werden)
3) Objekt (Auf welches Dokument darf zugegriffen werden) Akteninhalt
4) Art des Zugriffs / funktionelle Berechtigung (wie darf zugegriffen werden) z.B. Lesen, Schreiben, Drucken, Löschen.
5) Temporäre Berechtigung (wie lange darf zugegriffen werden) dauerhaft oder temporär.
Akteneinsicht
Varianten:
- Ganz oder teilweiser Ausdruck der Dokumente
- Wiedergabe auf einem Bildschirm
- Elektronische Zurverfügungstellung der Dokumente
- elektronischer (Teil-)Zugriff auf die PA (temporäre Zugriffsberechtigung – nur Lesen, Drucken)
Vorteile / Nachteile:
- Lizenzkosten
- Datenschutzprobleme (Ausdruck, separates pdf)
- Forderungen Dritter (z.B. Aktenvorlage bei Gericht)