Zugang zur Personalakte

Berechtigungen

Zugang zur Personalakte dürfen nur Beschäftigte haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind, und nur soweit dies zu Zwe­cken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist. Wesentliche Voraussetzung für die Einführung der ePA ist daher ein umfassendes Berechtigungs- und Rollenkonzept 

Außerdem zentrale und dezentrale Berechtigungsverwaltung (wer vergibt Berechtigungen) 

 

Kernprobleme: 

·      Teilzuständigkeiten von Personalsachbearbeitern 

·      Direkter Zugang von Vorgesetzten 

 

Berechtigung 

1)   Subjekt (wer darf zugreifen: Personalsachbearbeiter, Personalvorgesetzter, Fachvorgesetzter, Behördenleitung, andere Behörde) 

2)   Personalumgriff (auf wen darf zugegriffen werden) 

3)   Objekt (Auf welches Dokument darf zugegriffen werden) Akteninhalt 

4)   Art des Zugriffs / funktionelle Berechtigung (wie darf zugegriffen werden) z.B. Lesen, Schreiben, Drucken, Löschen. 

  

5)   Temporäre Berechtigung (wie lange darf zugegriffen werden) dauerhaft oder temporär.

 

Akteneinsicht

Varianten:

  • Ganz oder teilweiser Ausdruck der Dokumente
  • Wiedergabe auf einem Bildschirm
  • Elektronische Zurverfügungstellung der Dokumente
  • elektronischer (Teil-)Zugriff auf die PA (temporäre Zugriffsberechtigung – nur Lesen, Drucken)


Vorteile / Nachteile:

  • Lizenzkosten
  • Datenschutzprobleme (Ausdruck, separates pdf)
  • Forderungen Dritter (z.B. Aktenvorlage bei Gericht)